Rechtsprechung
BGH, 01.06.1953 - III ZR 329/51 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,3195) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts
Auszug aus BGH, 01.06.1953 - III ZR 329/51
der zur Entschädigung verpflichtenden Enteignung (vgl. die Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen in BGHZ 6, 270 ff) begründet sein könnte, war dem Senat verwehrt, da für einen derartigen Anspruch die ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes nach § 71 GVG oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen nicht begründet und deshalb insoweit die Revision angesichts des nur 62 DM betragenden Wertes des Streitgegenstandes und mangels ausdrücklicher Zulassung durch das Berufungsgericht gemäß §§ 546, 547 ZPO nicht, zulässig ist (BGHZ 1, 369 [380]). - BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50
Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis
Auszug aus BGH, 01.06.1953 - III ZR 329/51
der zur Entschädigung verpflichtenden Enteignung (vgl. die Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen in BGHZ 6, 270 ff) begründet sein könnte, war dem Senat verwehrt, da für einen derartigen Anspruch die ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes nach § 71 GVG oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen nicht begründet und deshalb insoweit die Revision angesichts des nur 62 DM betragenden Wertes des Streitgegenstandes und mangels ausdrücklicher Zulassung durch das Berufungsgericht gemäß §§ 546, 547 ZPO nicht, zulässig ist (BGHZ 1, 369 [380]).